Was der Konsument nicht erfährt: Lücken in der Kennzeichnung von Lebensmitteln

27.07.2017

Auf der Verpackung von Lebensmitteln steht viel, oft fehlt aber Wesentliches. Nur bei wenigen Lebensmitteln muss die Herkunft angegeben sein. Pestizidrückstände sind für Importe genauso geregelt wie für heimische Lebensmittel. Sozial- und Umweltstandards sind aber nur vom Herkunftsland vorgegeben. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind zu kennzeichnen und daher unverkäuflich, über Gentechnik-Futtermittel muss eine Verpackung nichts verraten.

Der Verein Land schafft Leben beantwortet auf seiner Webseite Fragen von Konsumenten zum Thema Lebensmittel-Kennzeichnung. Was muss oder darf draufstehen? Welche Angaben sind irreführend? Was dürfen Hersteller den Konsumenten verschweigen?

Herkunft muss nur teilweise angegeben sein

Eines der wichtigsten Themen für Konsumenten ist die Herkunft. Dabei könnte die Regelung zur Herkunftskennzeichnung kaum unterschiedlicher sein. Kauft man frisches Obst, Gemüse oder Fleisch im Handel ein und verkocht es zuhause, weiß man, woher es kommt. Ist es aber Bestandteil eines verarbeiteten Produktes, muss die Herkunft nicht angegeben sein. Auch im Außer-Haus-Konsum ist in Österreich im Unterschied zur Schweiz eine Herkunftsangabe nicht verpflichtend. Steht es wie sehr oft nicht in der Speisekarte, bleibt völlig offen, wo das Tier gelebt hat. Einige Gastrobetriebe weisen die Herkunft freiwillig aus.

Hannes Royer, Obmann von Land schafft Leben, empfiehlt:

„Bewusste Konsumenten sollten immer die Möglichkeit haben, selbst über Herkunft und Produktionsbedingungen der Lebensmittel zu entscheiden. Daher empfehle ich, sich zu informieren, was welche Angabe aussagt und vor allem, was sie nicht aussagt. Im Außer-Haus-Konsum und am Markt sollte man nachfragen, wo die Zutaten herkommen oder Betriebe bevorzugen, die die Herkunft transparent machen. Nur so kann man eine bewusste Kaufentscheidung treffen.“

Vorgaben für Pestizidrückstände, aber nicht für Sozialstandards

Lebensmittel aus Drittländern werden auf Pestizidrückstände kontrolliert, sobald sie die EU oder Österreich erreichen. Es gelten dieselben Höchstwerte wie für heimische Produkte. Offen bleibt, ob und wie Menschen und Umwelt beim Ausbringen der Pestizide im Herkunftsland geschützt sind. Dabei gilt genauso wie bei Sozialstandards jeweils das Gesetz vor Ort. Schreibt ein Land beispielsweise einen niedrigen oder keinen Mindestlohn vor oder fehlt ein umfangreiches Kontrollsystem, kann der Produzent seinen Mitarbeitern ungehindert Billigstlöhne zahlen. Dann unterstützen wir Konsumenten ohne es zu wissen die Ausbeutung von Arbeitskräften in Drittländern. Auch Bio garantiert an sich noch keine Sozialstandards. Erst durch freiwillige Vorgaben der Importeure oder Zertifizierungen wie Fairtrade sind Sozialstandards über das Gesetz im Herkunftsland hinaus geregelt.

Verborgene Gentechnik auch bei heimischen Lebensmitteln

Würde zum Beispiel Gemüse oder Getreide gentechnisch verändert und in Österreich verkauft, müsste auf der Verpackung des betreffenden Produktes ein Hinweis auf Gentechnik angebracht sein. Die Technologie stößt derzeit auf so viel Ablehnung, dass gentechnisch veränderte Produkte im Lebensmittelhandel gar nicht angeboten werden. Anders ist die Situation bei Futtermitteln. Wird ein Tier mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert, müssen dessen Fleisch, Milch oder Eier nicht mit einem Hinweis auf Gentechnik versehen sein. Das AMA-Gütesiegel garantiert gentechnikfreies Futter bei Milchkühen, Legehennen und Mastgeflügel, aber nicht bei Mastrindern und Schweinen. Garantiert ohne Gentechnik hergestellt werden sämtliche Bio-Lebensmittel sowie Produkte, auf deren Verpackung das grün-weiße Zeichen mit der Aufschrift „Ohne Gentechnik hergestellt“ abgebildet ist.

Konsumenten können wesentlich dazu beitragen, Lücken in der Kennzeichnung zu schließen, indem sie kritisch nachfragen und so Lebensmittel-Hersteller zu mehr Transparenz auffordern.
 

Links

Pressebilder: www.landschafftleben.at/service-aktuelles/meldungen/pressebereich/pressebilder

Mehr zum Thema: www.landschafftleben.at/hintergruende/kennzeichnung

Video „Kennzeichnungspflicht Gastronomie - Die Schweiz macht’s vor!“:
www.youtube.com/watch?v=dCqxgdZCAEY

Land schafft Leben: www.landschafftleben.at


Für Rückfragen oder ein Interview stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Julia Eder, Kommunikation

Land schafft Leben

Erzherzog-Johann-Straße 248b, 8970 Schladming

T: +43 3687 24 008-306

julia.eder@landschafftleben.at

 

Kurzinfo Land schafft Leben

Land schafft Leben ist österreichischen Lebensmitteln auf der Spur. 2014 in Schladming von Bergbauer Hannes Royer gegründet, veranschaulicht der unabhängige und unpolitische Verein auf seiner in Österreich einzigartigen Informations- und Dialogplattform www.landschafftleben.at den Wert und die Produktionsbedingungen österreichischer Lebensmittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Transparent und authentisch, ohne zu werten. Ziel ist es, den Konsumenten eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen, die auf dem Wissen um die Zusammenhänge der Lebensmittelproduktion beruht. Von Apfel über Huhn und Milch bis zur Zwiebel wird nacheinander jedes in Österreich hergestellte Lebensmittel anhand verschiedenster Kriterien sowie kritischer Themen detailliert beleuchtet und überprüft. 40 Förderer, darunter Verarbeiter und Vertreter des Lebensmittelhandels, ermöglichen durch ihre finanzielle Unterstützung die Vereinsarbeit. Vertreter aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie Repräsentanten von Ministerien, Interessenvertretungen und Verbänden stehen Land schafft Leben als Ansprechpartner zur Verfügung und liefern wertvolle Informationen.

Download Pressemitteilung

Download als PDF