Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sieht vor, dass folgende Angaben im Rahmen der Nährwertdeklaration angegeben werden müssen: Brennwert, Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Bestimmte Lebensmittel sind von dieser ausgenommen, hierzu zählen z. B. unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat bestehen, Hefe, Kaugummi oder Salz.