Allgemeine gesetzliche Grundlagen für die Rinderhaltung
Wer in Österreich Rinder hält, muss dabei gewisse gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind in der Tierhaltungsverordnung sowie im Österreichischen Tierschutzgesetz geregelt, wo es im Paragraph 16 heißt:
„Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird. Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.“
Wie viel Platz hat ein österreichisches Rind aber nun in einem Stall? Das kommt darauf an. Wie viel Platz zur Verfügung stehen muss, richtet sich nämlich nach dessen Gewicht. Zwei Beispiele: Wiegt das Tier über 650 Kilogramm, so muss ihm per Gesetz eine Stallfläche von mindestens drei Quadratmetern zur Verfügung stehen. Hat es zwischen 500 und 650 Kilogramm, so sind es mindestens 2,7 Quadratmeter. Von Tierschutzorganisationen wird immer wieder kritisiert, dass dies zu wenig sei. Deshalb definieren sich zahlreiche Gütesiegel und Qualitätsprogramme unter anderem darüber, dass den Tieren mehr Platz zur Verfügung steht.
Außerdem müssen die Böden im Rinderstall rutschfest und so gestaltet sein, dass die Tiere keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Die Liegeflächen müssen trocken und so groß sein, dass alle Tiere gleichzeitig und ungehindert liegen können. Ist der Boden perforiert – man spricht dann von einem sogenannten Spaltenboden – dann dürfen die Spalten gewisse Maße nicht überschreiten. So darf die Spaltenbreite bei Rindern, die bis zu 200 Kilogramm schwer sind, 25 Millimeter nicht überschreiten, bei Rindern über 200 Kilogramm sind es maximal 35 Millimeter.
Die dauerhafte Anbindehaltung ist in Österreich bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich verboten, Formen der Kombinationshaltung jedoch erlaubt. Mehr dazu liest du hier.
Bio-Verordnung
Die Bio-Verordnung definiert die gesetzlichen Standards für die biologische Rinderhaltung. So ist die dauerhafte Anbindehaltung in der Bio-Rinderhaltung ausnahmslos verboten, und auch die Kombinationshaltung ist nur im Ausnahmefall für Betriebe, die eine gewisse Größe nicht überschreiten, erlaubt. Außerdem müssen die Tiere so viele Tage pro Jahr wie möglich auf der Weide gehalten werden und in Abhängigkeit vom Haltungssystem auch im Winter einen Auslauf haben. Für biologisch gehaltene Kälber gilt die Weideverpflichtung nicht, solange sie noch getränkt werden, allerdings müssen sie bereits nach der ersten Woche Zugang zu einem Auslauf haben.
Weitere Vorschriften im Bio-Bereich betreffen die Einstreu – es müssen eingestreute Liegeflächen zur Verfügung stehen – und die Besatzdichte, also den Platz, den jedes Tier im Stall hat. Dieser unterscheidet sich je nach Tierkategorie und dem Gewicht der Tiere. Wiegt ein Mastrind über 350 Kilogramm, müssen diesem mindestens fünf Quadratmeter Stallfläche beziehungsweise ein Quadratmeter je 100 Kilogramm Gewicht zur Verfügung stehen. Ein 650 Kilogramm schweres Bio-Rind muss also mehr als doppelt so viel Platz im Stall haben wie ein konventionell gehaltenes Rind. Hinzu kommen mindestens 0,75 Quadratmeter Auslauf je 100 Kilogramm Gewicht, also nochmal rund 5 Quadratmeter mehr. Des Weiteren müssen Bio-Rinder mit Bio-Futter gefüttert werden.
Vorgaben für die Haltung von Kälbern
Für die Haltung von Kälbern gelten besondere Bestimmungen. So dürfen Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten nicht angebunden werden, außer kurzzeitig, etwa zum Füttern oder für tierärztliche Behandlungen. Spätestens im Alter von acht Wochen muss es in einer Gruppe gehalten werden. In der biologischen Rinderhaltung ist die Gruppenhaltung von Kälbern bereits nach der ersten Lebenswoche verpflichtend.
In den Wochen bevor die Kälber in Gruppen kommen, muss bereits Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Kälbern bestehen, etwa durch nebeneinander liegende Iglus. Das sind kleine Hütten mit einem Auslauf, in denen Kälber oft die ersten Wochen ihres Lebens verbringen. Ob Iglu im Freien oder Box im Stall, für beides gilt: In den ersten zwei Lebenswochen des Kalbes muss eingestreut werden. Außerdem muss dem Kalb eine weiche verformbare Liegefläche zur Verfügung stehen, bis es ein Gewicht von 150 Kilogramm erreicht hat. Diese kann zum Beispiel mit Stroh eingestreut sein, aber auch gummierte Vollspalten sind möglich.
Formen der Stallhaltung
Rinder werden in Österreich in Ställen gehalten – sei es ganzjährig oder von Herbst bis Frühling, wenn aufgrund des Wetters und der Schneelage keine Weide- beziehungsweise Almhaltung möglich ist. Dabei gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten, den Stall zu gestalten, wobei zunächst einmal zwischen der Laufstallhaltung und der Anbinde- beziehungsweise Kombinationshaltung unterschieden wird.
Ein Laufstall kann, muss aber keinen Auslauf haben. Er ist lediglich dadurch charakterisiert, dass sich die Tiere im Gegensatz zur Anbindehaltung frei bewegen und verschiedene Bereiche aufsuchen können. Die dauerhafte Anbindehaltung ist in Österreich bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich verboten, Formen der Kombinationshaltung erlaubt.
Wie sich die unterschiedlichen Systeme in Österreich verteilen, siehst du in der Grafik – allerdings sind hier alle rinderhaltenden Betriebe inklusive Milchbetriebe berücksichtigt.
Laufstallhaltung
In einem Laufstall können sich die Rinder im Gegensatz zur Anbindehaltung frei bewegen. Es gibt hier eine Vielzahl an Systemen, deren Palette von nicht eingestreuten Vollspaltenbuchten bis hin zu eingestreuten Laufställen mit Zugang zu einem Auslauf reichen. In der Mast sind die gängigsten Laufstallsysteme die Vollspaltenbucht, Tretmist- und Tiefstreusysteme.
Vollspaltenbodenbucht
In einer sogenannten Vollspaltenbodenbucht werden mehrere Rinder in einem abgetrennten Bereich gehalten, dessen Boden nicht planbefestigt, sondern gleichmäßig mit Spalten perforiert ist. Einstreu gibt es in der Vollspaltenbodenbucht nicht, die Tiere treten ihren Kot durch die Spalten in die unter dem Boden liegenden Güllekanal. Dadurch muss der Stall nicht entmistet werden, die Tiere erledigen das quasi selbst.
Das Vollspaltenbodensystem hat dadurch zwei große ökonomische Vorteile gegenüber eingestreuten Stallsystemen: Es fallen keine Kosten für Stroh oder eine andere Einstreu an und die Bäuerin beziehungsweise der Bauer muss keine Arbeitszeit für das Einstreuen und Entmisten aufwenden. Das macht die Vollspaltenbucht vor allem in der intensiven Stiermast zu einem beliebten System. Expertinnen und Experten schätzen, dass etwa 70 Prozent der Stiere in Österreich in Vollspaltenbodenbuchten gehalten werden. Man findet auch Ochsen und Kalbinnen in diesem System, das ist allerdings eher die Ausnahme. Zuchtstiere, Kühe und hochträchtige Kalbinnen dürfen nicht auf Vollspalten gehalten werden.
Die Haltung auf Vollspalten birgt aber auch Nachteile. Studien haben gezeigt, dass Rinder lieber auf eingestreuten Flächen liegen als auf solchen ohne Einstreu. Weitere Kritikpunkte an Vollspaltenbodensystemen sind die reizarme Umgebung und das in den allermeisten Fällen eingeschränkte Platzangebot, das den Tieren in solchen Systemen zur Verfügung steht. Der harte Untergrund kann außerdem zu Verletzungen beim Hinlegen und Aufstehen der Tiere führen. Dem kann mit Gummimatten entgegengewirkt werden, die den Spaltenboden ein wenig weicher machen, jedoch nicht das Problem des geringen Platzangebotes beheben. Kälber werden teilweise auf solchen gummierten Vollspalten gehalten.
Tretmist- und Tiefstreusysteme
Ställe mit einem Tretmist- oder Tiefstreusystem werden im Gegensatz zu den Vollspaltenbuchten eingestreut, sodass den Tieren eine weiche Liegefläche zur Verfügung steht. Der Unterschied liegt im Entmistungssystem: Eine Tretmistfläche hat ein leichtes Gefälle zwischen fünf und zehn Prozent. Dadurch treten die Tiere Einstreu, Urin und Kot beim Hinlegen und Aufstehen beziehungsweise durch die Bewegung immer weiter in Richtung des unteren Endes der Fläche. Von dort kann der Mist dann abtransportiert werden. Am oberen Ende der Tretmistfläche wird regelmäßig frisch eingestreut, damit die Liegefläche sauber bleibt.
Die Tiefstreufläche hingegen hat kein Gefälle. Es handelt sich hierbei um einen Liegebereich, auf den immer wieder frische Einstreu gegeben wird. Diese vermischt sich mit Kot und Urin der Rinder, wodurch eine sogenannte „Stroh-Mist-Matratze“ entsteht. Ausgemistet wird alle paar Wochen.
Eingestreute Systeme sind aufgrund des hohen Platzbedarfes und des hohen Bedarfes an Einstreu sowie des Arbeitsaufwandes, den das Einstreuen und Entmisten mit sich bringen, deutlich kostenintensiver als die Haltung der Tiere in Vollspaltenbuchten. Ein gut geführtes Tretmist- oder Tiefstreusystem geht dafür aber mit deutlich mehr Tierwohl einher.
Tretmist- und Tiefstreusysteme sind häufig sogenannte Zweiraumsysteme: Ein abgegrenzter Teil ist eingestreut, der andere Teil ist mit einem Spaltenboden ausgelegt. Man spricht dann von einem Teilspaltensystem. Alternativ kann es sich auch um eine planbefestigte Fläche handeln.
Anbinde- und Kombinationshaltung
Wie der Name schon sagt, sind die Rinder bei der Anbindehaltung im Stall angebunden. Da sie sich nicht frei im Stall bewegen können, stehen, fressen, liegen und misten sie am selben Platz. Dieser muss rutschfest und die Liegefläche trocken sein. Planbefestigte Liegeflächen müssen ausreichend eingestreut oder mit weichen wärmegedämmten Belägen ausgestattet sein.
Nachdem die dauerhafte Anbindehaltung in Österreich ein Auslaufmodell ist, spielt die sogenannte Kombinationshaltung, also die Kombination aus Anbinde- und Auslauf- oder Weidehaltung, die größere Rolle. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass eine Bäuerin oder ein Bauer die Rinder im Sommer auf der Alm hält und im Winter angebunden im Stall. Oder die Rinder sind generell im Stall angebunden, kommen aber je nach Witterung an zumindest 90 Tagen im Jahr in einen Laufhof, einen Auslauf oder auf die Weide. Die Kombinationshaltung wird vor allem in den alpinen Regionen Österreichs bereits sehr lange praktiziert, ist durch die Debatte um die Anbindehaltung während der vergangenen Jahre jedoch mehr in den Fokus gerückt.
Die dauerhafte Anbindehaltung, bei der die Rinder das ganze Jahr über angebunden sind, ist bereits seit 2005 verboten. Damals wurden drei Ausnahmefälle definiert, in denen die dauerhafte Anbindehaltung noch erlaubt war. Eine solche Ausnahme bestand etwa dann, wenn keine entsprechenden Weideflächen zur Verfügung standen oder die baulichen Gegebenheiten am Betrieb nur die dauerhafte Anbindehaltung zuließen. Im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2022 wurde diese Ausnahmeregelung allerdings aufgelöst, wobei noch bis Ende 2029 eine Übergangsfrist gilt. In der Praxis bedeutet das also: Besteht einer der drei im Gesetz definierten Ausnahmefälle, ist die dauerhafte Anbindehaltung in dem entsprechenden Betrieb noch bis allerspätestens 31.12.2029 erlaubt. Danach gilt für ausnahmslos alle Betriebe, dass die Tiere an zumindest 90 Tagen pro Jahr Zugang zu einem Auslauf beziehungsweise die Möglichkeit zur Bewegung haben müssen. Für Betriebe, die ihre Rinder im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Programmes halten, ist schon früher Schluss: Für sie gilt die Ausnahmeregelung nur noch bis Ende 2023.
Ob nun dauerhaft oder nicht, das System Anbindehaltung steht vor allem bei den Konsumentinnen und Konsumenten nicht sehr hoch im Kurs. Die Vorstellung, dass das Rind Tag und Nacht angebunden ist und sich nur sehr eingeschränkt bewegen kann, ist für viele keine schöne. Und natürlich kommt es nicht von Ungefähr, dass das Verbot der dauerhaften Anbindehaltung bereits vor fast 20 Jahren beschlossen worden ist. Je nachdem, wie der Anbindestall gestaltet ist, kann es neben der geringen Bewegungsfreiheit und dem eingeschränkten Sozialverhalten auch zu Störungen beim Hinlegen und Aufstehen der Tiere kommen.
Auf der anderen Seite hat sich herausgestellt, dass die Anbindehaltung der Bäuerin oder dem Bauern eine genaue Beobachtung ihrer beziehungsweise seiner Tiere ermöglicht und dadurch beispielsweise Krankheiten schnell erkannt werden können. Natürlich kann eine Landwirtin oder ein Landwirt aber auch in einem Laufstall gut über jedes einzelne Tier Bescheid wissen – ausschlaggebend ist hier immer der Faktor Mensch. Für viele, vor allem kleine Betriebe – von denen es in Österreich relativ viele gibt – stellt die Kombinationshaltung jedoch die einzige Möglichkeit dar, die Rinderhaltung überhaupt weiter zu betreiben. Wer acht oder zehn Rinder hält, für den zahlt es sich kaum aus, den alten Anbindestall in einen modernen Laufstall umzubauen. Für ihn stellt das Modell Anbindehaltung im Winter und Weide oder Alm im Sommer das wirtschaftlich attraktivere – vielleicht sogar einzig mögliche – Modell dar.
Weide- und Freilandhaltung
Weidehaltung findet man in Österreich hauptsächlich in den Sommermonaten, wenn die Witterung es zulässt, dass die Rinder Tag und Nacht auf der Weide oder der Alm sein können und sie dort auch ausreichend Futter finden. Die ganzjährige Freilandhaltung bildet eher die Ausnahme . Die robusten und wenig kälteempfindlichen Schottischen Hochlandrinder beispielsweise sind eine solche Ausnahme – die kann man auch das ganze Jahr über auf der Weide antreffen. Sie stellen in der Rindermast allerdings eine sehr kleine Nische dar.
Auf der Weide findet man in der Rindermast fast ausschließlich Ochsen und Kalbinnen, für Stiere ist die Weidehaltung eher ungeeignet. Der Grund dafür ist einerseits, dass Gras als Futtergrundlage für die Stiermast nicht ausreicht, und andererseits, dass die Weidehaltung aufgrund des Temperaments der Stiere zu gefährlichen Situationen für Mensch und Tier führen kann.
Nicht nur bei der Weidehaltung spielt die Tierkategorie eine Rolle. Sie nimmt auch Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Stallsystem. Die intensive Stiermast etwa spielt sich hauptsächlich auf Vollspalten ab, bei der Kalbinnen- und Ochsenmast hingegen findet man eher eingestreute Stallsysteme. Das ist nicht zuletzt eine historisch gewachsene Entwicklung. Andere Tierkategorien wiederum dürfen laut Tierhaltungsverordnung gar nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden, zum Beispiel Zuchtstiere und hochträchtige Kalbinnen.
Abgesehen davon ist es auch nicht unüblich, dass Betriebe nicht nur ein System einsetzen, sondern unterschiedliche Systeme kombinieren. Zum Beispiel kann es sein, dass Kälber zunächst auf gummierten Vollspalten gehalten werden und danach in Tretmistsysteme umziehen. Oder genau umgekehrt: Die Kälber werden zuerst in Tiefstreuboxen gehalten und kommen anschließend in Vollspaltenbodenbuchten mit oder ohne Gummimatten.
Rinderhaltung bei Gütesiegelprogrammen
Wer Rindfleisch im Rahmen eines Gütesiegelprogramms produziert, muss sich an gewisse Vorgaben bei der Haltung seiner Tiere halten. So kann etwa eine Mindestanzahl an Tagen, an denen die Tiere Zugang zu Freilauf haben, vorgegeben sein, oder die Rinder müssen in einem eingestreuten System gehalten werden, um nur zwei Beispiele zu nennen. Einen Überblick über die gängigsten Gütesiegelprogramme für Rindfleisch in Österreich findest du hier.
"Gutes" oder "schlechtes" System? Eine Frage des Managements
Wie überall in der Nutztierhaltung ist die Art und Weise, wie die Tiere gehalten werden, auch in der Rindermast ein durchaus kritisches Thema. Gerade Vollspaltenbodensysteme, in denen die Rinder ohne Einstreu gehalten werden, geraten immer wieder in Kritik. Unschöne Bilder tauchen aber nicht nur von Rindern in Vollspaltenbodenbuchten auf, sondern durchaus auch von großzügigen, eingestreuten Ställen. Das zeigt: Das Haltungssystem allein hilft nur bedingt, wenn ein Stall nicht gut geführt wird und die Bäuerin oder der Bauer nicht sorgfältig auf die Pflege und die Gesundheit der Tiere achtet. Das Haltungssystem spielt beim Thema Tierwohl also natürlich durchaus eine tragende Rolle – Expertinnen und Experten sind sich einig, dass das Potenzial für eine tiergerechte Haltung in großzügigeren, eingestreuten Systemen größer ist –, der Faktor Mensch darf dabei aber niemals außer Acht gelassen werden. Denn er ist es am Ende des Tages, der dafür verantwortlich ist, wie gut das System funktioniert.